into's Bedingungen
BEWERBUNGSFRISTEN
15. November 2010 | für Neuseeland und Australien ab Sommer 2011 |
30. November 2010 | für Bewerbungen mit kostenlosem Gebietswunsch in den USA |
15. Februar 2011 | für Programme ab Sommer/Herbst 2011 in Italien |
15. März 2011 | für Programme ab Sommer/Herbst 2011 in den USA, |
15. April 2011 | für Programme ab Sommer/Herbst 2011 in Kanada, England, |
30. Juni 2011 | für Australien und Neuseeland ab Februar 2012 |
1. Oktober 2011 | für alle übrigen Programme ab Januar/Februar 2012 |
Für alle Fristen gilt die Übermittlung der kompletten Application Forms an unser Büro. Wir weisen darauf hin, dass die Programmplätze auch bereits vor diesen Terminen vergeben sein können.
Spätere Anmeldungen können auf Anfrage je nach Platzverhältnissen angenommen werden.
ZEIT FÜR SPÄTENTSCHLOSSENE
Für Programme, die im Januar/Februar 2011 beginnen, endet die Bewerbungsfrist am 1. Oktober 2010.
VERTRAGSABSCHLUS
Zum verbindlichen Vertragsabschluss zwischen into Schüleraustausch, dem Teilnehmer und seinen Sorgeberechtigten kommt es durch die Gegenzeichnung des Vertrages, den wir Ihnen zuvor als Aufnahmeangebot zugesandt haben.
Dieser Vertrag basiert auf den hier beschriebenen Bedingungen.
GEBÜHREN & ZAHLUNGSMODI
Die Gebühren für das Austauschprogramm werden in vier Teilbeträgen entrichtet:
20 % | Anzahlung nach Aufnahme ins Programm |
20 % | Anzahlung nach Ablauf weiterer 30 Tage |
30 % | Anzahlung nach Ablauf weiterer 30 Tage |
30 % | Restzahlung vier Wochen vor der Abreise |
Wir verschicken ca. 2 Wochen vor Abreise die restlichen Reiseunterlagen, nach Eingang der vollständigen Zahlungen.
RÜCKTRITT
Vor der Abreise können unsere Teilnehmer jederzeit zurücktreten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir jedoch, dies in Schriftform zu tun. Dabei fallen folgende Rücktrittsgebühren an:
Nach Abgabe der “Application Forms“ sowie der Gegenzeichnung des Vertrages, der die Auf-nahme in das Programm bestätigt: 20 % des Programmpreises.
Nach erfolgter Platzierung in einer Gastfamilie: 30 % des Programmpreises.
Dem Teilnehmer bleibt vorbehalten, im Streitfall einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Im
Falle, dass into Schüleraustausch nicht bis spätestens zwei Wochen vor der Abreise die Anschrift der Gastfamilie, der Schule sowie des Ansprechpartners vor Ort, bei dem Abhilfe verlangt werden kann, benennen kann, steht dem Teilnehmer ein kostenloses Rücktrittsrecht zu. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer auf den Aufenthalt nicht angemessen vorbereitet worden war.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Die Haftung für Schäden, die nicht Körper-schäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, insoweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit into für einem dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen, oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, kann sich into gegenüber dem Teilnehmer hierauf berufen.
VERSICHERUNG
Eine Krankenversicherung ist in allen beschriebenen Zielländern für die Dauer des Aufenthaltes Pflicht. Die von uns angebotene Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung wurde eigens für Austauschschüler erstellt. Diese Versicherung ist für unsere Teilnehmer in den USA und in Kanada obligatorisch.
Die Kosten für die Versicherung betragen:
USA, Kanada:
Schuljahr | CHF 900.00 |
Schulhalbjahr | CHF 540.00 |
3 Monate | CHF 450.00 |
Für Programme Australien ist diese Versicherung ebenfalls obligatorisch und nicht im Preis inbegriffen:
Schuljahr | CHF 450.00 |
Schulhalbjahr | CHF 250.00 |
Diese Krankenversicherung für Australien beinhaltet keine Reise- und Gepäckversicherung.
Für Teilnehmer in Südafrika, Brasilien und Argentinien ist diese Versicherung durch uns sehr empfohlen (zu denselben Preisen wie für USA/Kanada).
Neuseeland:
Pro Quartal | CHF 150.00 |
Pro Quartal plus | CHF 200.00 |
Für europäische Destinationen ist eine Krankenversicherung obligatorisch, muss aber nicht durch uns abgeschlossen werden. Diese Schüler können durch die familieneigene Krankenkasse versichert werden. into benötigt eine englische Version der Versicherungspolice vor Abreise.
Wir empfehlen, zusätzlich eine Rücktrittsversicherung abzuschliessen. Die dafür erforderlichen Unterlagen stellen wir automatisch mit der Rechnung zur Verfügung.
TASCHENGELD
Jeder Teilnehmer muss für die Dauer seines Aufenthaltes über ein geregeltes Taschengeld verfügen. Der Betrag sollte ca. CHF 300.00 betragen. Dies deckt Kosten für persönliche Ausgaben, das Mittagessen in der Schule, sowie für Lehrmittel und Schulbus.
VERHALTEN IM GASTLAND
Von unseren Teilnehmern wird verlangt, dass sie sich den Gesetzen des Gastlandes unterwerfen, die Regeln, Vorschriften und Bedingungen von into und seiner Partnerorganisation einhalten und sich den landesüblichen Lebensgewohnheiten anpassen. Sie müssen ausserdem der Schulordnung folgen und die Hausregeln ihrer Gastfamilie respektieren. Verstösst ein Teilnehmer gegen diese Gesetze, Regeln oder Vorschriften, muss er mit dem Ausschluss aus dem Programm rechnen. In der Regel erhält der Teilnehmer zuvor eine Verwarnung. Bei Verstoss gegen ein Landesgesetz entfällt eine vorherige Verwarnung.
UNSERE LEISTUNGEN
Auswahlverfahren und persönliches Gespräch |
“Newslink”, die elektronische Info-Zeitung voninto, eine Vorbereitungsliteratur |
Zweitägiges Vorbereitungsseminar für alle Teilnehmer |
intoReisetasche und ID Karte |
Beschaffung der erforderlichen Visaunterlagen |
Orientation Camp: entweder in New York, Toronto, London, Auckland oder Madrid, wie beschrieben bei den einzelnen Gastländern |
Orientierungswochenenden organisiert durch einzelne Partnerorganisationen: entweder am Lago Maggiore, in Johannesburg oder in Sydney |
Unterbringung in einer ausgesuchten Gastfamilie |
Schulplatz und Unterricht in einer High School |
Flüge aus der Schweiz einschliesslich der Binnenflüge innerhalb der Zielländer hin und zurück |
z.T. Flüge in kleinen Gruppen auf der Hauptstrecke ins Zielland, insbesondere zu den Orientation Camps |
Durchgehende Betreuung in der Schweiz und im Gastland während des Aufenthaltes |
24-Stunden Hotline im Ausland |
Eigener Blog mit Domain |
SLEP Sprachtest durchinto(für USA TeilnehmerInnen) |
Teilnahmezertifikat voninto |
Nachbereitungsseminar für Returnees in der Schweiz |
Returnee Netzwerk |
Nicht in Anspruch genommene Leistungen, auch bei vorzeitiger Heimreise, können mit Ausnahme der ersparten Aufwendungen nicht erstattet werden. Eventuelle Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach Ende des Aufenthaltes into gegenüber gemeldet und geltend gemacht werden. Danach kann der Teilnehmer Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er/sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ansprüche des Teilnehmers verjähren ein Jahr nach dem vorgesehenen Ende des Aufenthaltes unter der Voraussetzung, dass weder grobe
Fahrlässigkeit noch unerlaubte Handlung vorgelegen hat.
NICHT IM PREIS INBEGRIFFEN:
Taschengeld |
Reisen, die im Gastland von der Partnerorganisation als Option angeboten werden |
Visagebühren und damit verbundene Aufwendungen, Uebersetzungen und notarielle Beglaubigungen für Visa und/oder Schuleinschreibungen |
Versicherungen wie beschrieben |
Schuluniform, Bücher, eventuelle Schulbuskosten, Essen und Getränke in der Schule, Umlagen für Klassen sowie Gebühren für Spezialkurse |
Anreisekosten zu den Vorbereitungsveranstaltungen |
Kosten für Gepäckstücke, die auf vielen Airlines nicht mehr im Flugpreis inbegriffen sind |
Ausserplanmässige Flugumbuchung auf eigene Veranlassung, sowie eventuell anfallende Abfertigungsgebühren, die von Flughäfen |
Dieser Prospekt ersetzt alle vorangehenden Prospekte.

